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Als
Fans fühlen wir uns seit frühester Jugend von ganzem Herzen
und in tiefer Überzeugung dem Verein Borussia Mönchengladbach
eng verbunden. Die Raute im Herzen tragend ist es uns ein besonderes
Anliegen, den Verein auch künftig ideell und materiell zu unterstützen
und in unserer schönen Odenwälder Region als Fans würdig
zu repräsentieren. Die ruhmreiche Tradition des Vereins und das
stets faire und sportliche Verhalten von Spielern, Betreuern sowie
Funktionären von Borussia Mönchengladbach soll sich dabei
in unserem Verhalten und Auftreten innerhalb und außerhalb unseres
Fanclubs widerspiegeln.
§
1 Allgemeines
§ 2 Zweck
§ 3 Zielsetzung
§ 4 Vorsitz, Vorstand
§ 5 Fanclub-Mitgliederversammlung
§ 6 Beschlussfähigkeit
§ 7 Mitgliedschaftsvoraussetzungen
§ 8 Rechte der Mitglieder
§ 9 Mitgliedsbeitrag
§ 10 Erlöschen
der Mitgliedschaft; Ausschluss
§ 11 Austritt; Kündigung der Mitgliedschaft
§ 12 Symbole des Fanclubs
§ 13 Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit
§ 14 Auflösungsbestimmungen
§ 15 Verhältnis zum Fanprojekt Mönchengladbach
e.V.
§ 16 Verhältnis zum VfL
Borussia 1900 e.V. Mönchengladbach
§ 17 Fanfreundschaften
§ 18 Inkrafttreten der Satzung
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Der
Fanclub "Odenwälder Fohlen" wurde am 1. August 2002
zur aktiven Unterstützung des VfL Borussia 1900 e.V. Mönchengladbach
gegründet.Der
Gründungstag soll an den Gründungstag der Borussia am
1.8.1900 erinnern.
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Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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Der
Sitz des Fanclubs ist Fränkisch-Crumbach/Odw.
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Der
Fanclub "Odenwälder Fohlen" hat sich zum Zweck der
Unterstützung unserer Borussia in jeglicher Art sowie zur gemeinsamen
Interessenswahrnehmung zusammengeschlossen. Der Fanclub beteiligt
sich an gemeinschaftlichen Aktionen und führt selbst solche
durch, die im Dienste unserer Borussia stehen.
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Der
Fanclub "Odenwälder Fohlen" setzt sich nachhaltig
für die Verbreitung seiner Interessen ein.
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Der Fanclub bemüht sich um die Neuaufnahme von Personen, die
die gleichen Ziele verfolgen.
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- Dem Vorstand
obliegen die Führung und Vertretung des Fanclubs sowie die Pflege
der Satzung und deren inhaltliche Zielvorstellungen.
- Zum Vorstand
gehören der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der PR-Manager,
der Kassenwart, der Schriftführer, der Vorsitzende des Vergnügungsausschusses
sowie bis zu 4 Beisitzer.
- Der Vorstand
wird alle 2 Jahre bei der Jahreshauptversammlung von den anwesenden
Mitgliedern neu gewählt.
- Vorschläge
des Vorstandes zu Satzungsänderungen und zu allen den Fanclub
betreffenden Angelegenheiten werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden
beschlussfähigen Mitglieder bei einer Fanclub-Mitgliederversammlung
beschlossen.
- Der Vorstand
regelt die Auslegung von Satzungsbestimmungen letztendlich.
- Dem Vorstand
bleibt es vorbehalten, Mitglieder auf Probe aufzunehmen und erst zu
einem späteren Zeitpunkt den Eintritt in den Fanclub zu gestatten
oder die Mitgliedschaft zu verweigern.
- Dem Vorstand
bleibt es vorbehalten, in Ausnahmefällen den Ausschluss eines
Mitglieds zu beschließen.
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§ 5 Fanclub-Mitgliederversammlung
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- Die
Fanclub-Mitgliederversammlung (Fohlentreff) ist das höchste Organ
des Fanclubs "Odenwälder Fohlen".
- Die Fanclub-Mitgliederversammlung
wird vom Vorstand einberufen.
- Der Vorstand
informiert die Fanclubmitglieder rechtzeitig über Termin und
Ort der Versammlungen.
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- Die
Fanclub-Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens
die Hälfte des Vorstandes anwesend ist. Bei Abstimmungen zählt
die einfache Mehrheit der beschlussfähigen Mitglieder.
- Die Beschlussfähigkeit
muss vor abstimmungspflichtigen Entscheidungen vom Vorstand festgestellt
werden.
- Vorschläge
der Fanclubmitglieder zu Satzungsänderungen können im Rahmen
einer beschlussfähigen Fanclub-Mitgliederversammlung mit einer
einfachen Mehrheit beschlossen werden.
- Abstimmungen
erfolgen per Handzeichen.
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§ 7 Mitgliedschaftsvoraussetzungen
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Es können alle Personen Mitglied des Fanclubs "Odenwälder
Fohlen" werden, die ihren Willen bekunden, Bestandteil unserer
Gemeinschaft zu werden und die unsere Zielsetzungen nach §
3 verfolgen.
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Die Aufnahme eines Interessenten ist gegen den Willen des Vorstandes
nicht möglich.
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Der
Eintritt in den Fanclub ist mit dem Formular "Eintrittserklärung
/ Einzugsermächtigung" zu erklären, welches bei den
Vorsitzenden erhältlich ist.
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Mit
dem Eintritt in den Fanclub erkennt das neue Mitglied die Fanclub-Satzung
vollständig an.
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Bei
Kindern und Jugendlichen vor vollendetem 18. Lebensjahr ist das
Einverständnis der Erziehungsberechtigten nachzuweisen.
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Bestimmte
Personen können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Hierzu
ist eine einfache Mehrheits-Abstimmung bei einer beschlussfähigen
Fanclub-Mitgliederversammlung erforderlich.
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§ 8 Rechte
der Mitglieder
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Jedes
Mitglied des Fanclubs "Odenwälder Fohlen" ist zur
Teilhabe und Teilnahme an den Aktivitäten des Fanclubs berechtigt.
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Jedes Mitglied ist, insbesondere im Rahmen einer Fanclub-Mitgliederversammlung,
zu jedem den Fanclub betreffenden Thema anzuhören.
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Jedes Mitglied ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist auf einer beschlussfähigen
Fanclub-Mitgliederversammlung stimmberechtigt.
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Jedes
Mitglied kann den Fanclub-Kassenbestand bei einer Fanclub-Mitgliederversammlung
erfragen.
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Jedes
Mitglied erhält eine Mitgliedsnummer.
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- Der Mitgliedsbeitrag
im Fanclub „Odenwälder Fohlen“ beträgt für
Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr 19,00 EUR pro Kalenderjahr.
- Für Kinder
und Jugendliche ab vollendetem 12. Lebensjahr bis vor Vollendung
des 18. Lebensjahres und für Personen ab dem vollendeten 65.
Lebensjahr beträgt der Jahresbeitrag 9,50 EUR.
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Für Kinder unter 12 Jahren und für Personen, die außerhalb
von Deutschland ihren ersten Wohnsitz haben sowie für Ehrenmitglieder
gem. § 7 (6) ist die Mitgliedschaft frei.
- Der Stichtag
des Alters, um die Höhe des entsprechenden Beitrages zu bestimmen,
ist der Eintrittstag in den Fanclub bzw. jeweils der 1.1. der folgenden
Jahre.
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Der Mitgliedsbeitrag ist bei Eintritt in den Fanclub für
das laufende Kalenderjahr und dann jeweils zum 1.1. eines Jahres
für das folgende Kalenderjahr zu entrichten.
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Liegt der Eintritt im ersten Halbjahr eines Kalenderjahres (1.1.
bis 30.6.), ist der volle Beitrag zu entrichten; liegt er im Zeitraum
vom 1.7. bis 30.9. ist er zur Hälfte und bei einem Eintritt
vom 1.10. bis 31.12. zu einem Viertel zu entrichten.
- Jedes neue
Fanclub-Mitglied ermächtigt den Fanclub-Vorstand, die fälligen
Beiträge per Lastschriftverfahren zu den in Ziffer (4) genannten
Zeitpunkten einzuziehen. Bei Minderjährigen sind die Einzugsermächtigungen
von den jeweiligen Erziehungsberechtigten abzugeben.
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Sollte
das Einzugskonto die Deckung nicht gewährleisten, ist über
den Ausschluss des Mitglieds gem. § 4 Ziffer (6) zu entscheiden.
- Über die
Verwendung der Gelder beschließen die Vorsitzenden und die
Fanclub-Mitglieder im Rahmen einer Fanclub-Mitgliederversammlung.
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§ 10 Erlöschen
der Mitgliedschaft; Ausschluss
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- Ein Mitglied
wird aus dem Fanclub "Odenwälder Fohlen" ausgeschlossen,
wenn es
vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Satzung verstößt
durch gewalttätiges Verhalten in Form von Randalieren oder Vandalismus
dem Ansehen des Fanclubs Schaden zufügt
den Kriterien einer Mitgliedschaft dauerhaft nicht gerecht wird
den Mitgliedsbeitrag nicht mehr entrichtet.
- Über den
Ausschluss des Mitgliedes ist gem. § 4 (6) zu entscheiden.
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| §
11 Austritt; Kündigung der Mitgliedschaft |
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Die
freiwillige Kündigung der Mitgliedschaft bzw. der Austritt
aus dem Fanclub "Odenwälder Fohlen" ist zu jeder
Zeit möglich.
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Der
Austritt aus dem Fanclub ist in schriftlicher Form dem Vorstand
mitzuteilen.
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Bereits
im Voraus geleistete Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet.
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§ 12 Symbole
des Fanclubs
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Die
Symbole des Fanclubs "Odenwälder Fohlen" sind das
Fohlen vor dem Wald, die Borussenraute und der Schriftzug "Borussia
Mönchengladbach Fanclub Odenwälder Fohlen'".
- Die Farben
des Symbols sind schwarz und weiß.
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§ 13 Publikationen
und Öffentlichkeitsarbeit
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Jedes Mitglied des Fanclubs "Odenwälder Fohlen"
kann nach Rücksprache mit dem Vorstand Veröffentlichungen
vornehmen, die der Eigenwerbung dienlich sind.
- Die Veröffentlichungen
sollen ausschließlich das positive Image des Fanclubs oder
des Vereins Borussia Mönchengladbach vermitteln.
- Das Symbol
des Fanclubs darf nur nach Rücksprache mit dem Vorstand verwendet
werden.
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§ 14 Auflösungsbestimmungen
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Dem Vorstand steht das Recht zu, den Fanclub "Odenwälder
Fohlen" mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösungserklärung
muss im Rahmen einer außerordentlichen Fanclub-Mitgliederversammlung
erfolgen. Der Vorstand hat seine Entscheidung ausführlich
zu begründen.
- Im Falle der
Auflösung des Fanclubs wird der Kassenbestand an die Jugendarbeit
von Borussia 1900 e.V. Mönchengladbach gespendet.
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§ 15 Verhältnis
zum VfL Borussia 1900 e.V. Mönchengladbach
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- Der Fanclub "Odenwälder
Fohlen" empfiehlt seinen Mitgliedern die Mitgliedschaft beim
VfL Borussia 1900 e.V. Mönchengladbach. Das entsprechende Antragsformular
ist beim Vorstand erhältlich.
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§ 16 Verhältnis
zum Fanprojekt Mönchengladbach e.V.
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- Der Fanclub "Odenwälder
Fohlen" empfiehlt seinen Mitgliedern die Mitgliedschaft im Fanprojekt
Mönchengladbach e.V. Das entsprechende Antragsformular ist beim
Vorstand erhältlich.
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Der
Fanclub "Odenwälder Fohlen" begrüßt Fanfreundschaften
zu anderen Fanclubs von Borussia Mönchengladbach in aller Welt.
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§ 18 Inkrafttreten
der Satzung
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- Die Satzung des
Fanclubs "Odenwälder Fohlen" tritt mit Wirkung vom
Gründungstag, das ist am 1.8.2002, in Kraft.
- Die Satzung wurde
am 1.10.2003 geändert. Sie ersetzt die bisher gültige Fassung
vom 1.8.2002.
- Die Satzung wurde
am 14.3.2006 geändert. Sie ersetzt die bisher gültige Fassung
vom 1.10.2003.
- Die Satzung wurde
am 29.3.2007 geändert. Sie ersetzt die bisher gültige Fassung
vom 14.3.2006
nach
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