Betreff : Hallenturnier für Vereins-und Hobbymannschaften 2010
Liebe Sportfreunde,
vielen Dank für Eure Zusage zu unserem Hallenturnier. Wir freuen uns sehr,
Euch am
08.01.2010 bei uns begrüßen zu dürfen. Der
Turnierbeginn ist für 18:00 Uhr geplant.
Anbei übersenden wir Euch alle notwendigen Turnierunterlagen, mit denen
Ihr Euch
schon mal vertraut machen könnt.
Gespielt wird auch diesesmal wieder in der Sporthalle der Georg-August-Zinn
Schule
in Reichelsheim. Parkmöglichkeiten sind auch am Sportgelände des KSV
Reichelsheim
vorhanden.
Das Startgeld in Höhe von 25 € ist vor Turnierbeginn bei der Turnierleitung zu entrichten.
Für das leibliche Wohl ist mit Speisen und Getränken auch diesmal bestens gesorgt.
Bis dahin wünschen wir Euch ein frohes Weihnachtsfest und einen guten
Start ins
neue Jahr 2010.
Mit sportlichen Grüßen
Thomas Keil
KSV Reichelsheim
Abt. Fußball
Turnierbestimmungen
Die Spielzeit beträgt in allen Spielen 1 x 15 Minuten.
In Zwischen- und Endrundenspielen erfolgt bei Unentschieden sofort ein Neunmeterschießen.
Die Zeitnahme erfolgt dúrch die Turnierleitung.
Die erstgenannte Mannschaft hat Anstoß und spielt aus Sicht der Turnierleitung
von links nach rechts.
Gespielt wird mit 4 Feldspielern und 1 Torwart.
Während des Turniers dürfen maximal 11 Spieler eingesetzt werden.
Fliegender Wechsel ist jederzeit möglich, dieser muß in Höhe
der Auswechselbank erfolgen.
Bei Punktgleichheit nach Abschluß der Vorrunde entscheidet zunächst
die Tordifferenz.
Ist auch diese gleich, zählt die Anzahl der geschossenen Tore.
Besteht auch hier kein Unterschied, entscheidet ein Neunmeterschießen.
Alle Mannschaften werden gebeten einen Satz Ausweichtrikots oder Leibchen
mitzubringen. Bei gleicher Trikotfarbe ist die zweitgenannte Mannschaft zum
Trikotwechsel verpflichtet.
Es wird nach den aktuellen Hallenbestimmungen des hessischen Fußball-Verbandes
gespielt.
Im Zweifelsfall entscheidet die Turnierleitung, dies gilt jedoch nicht für
Tatsachen-
entscheidungen der Schiedsrichter.
In der Halle dürfen nur Hallenschuhe mit heller Sohle getragen werden.
FÜR KLEIDUNG UND WERTGEGENSTÄNDE KANN DER VERANSTALTER
KEINE HAFTUNG ÜBERNEHMEN